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3. Mose 17

17
Kapitel 17
Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes
1Und der Herr redete zu Mose und sprach: 2Rede zu Aaron und seinen Söhnen#3Mo 10,6.12 und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Das ist es, was der Herr geboten hat, indem er sprach:
3Jedermann#3Mo 17,8.15 aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Lamm oder eine Ziege im Lager schächtet#5Mo 12,5-7; 12,26-27 oder außerhalb des Lagers schächtet 4und es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt#5Mo 12,11-14, damit es dem Herrn zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des Herrn, dem soll es als Blutschuld#5Mo 21,8; vgl. Apg 7,60; Röm 4,8; 5,13 angerechnet werden; er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll ausgerottet#3Mo 17,10; 7,25; 18,29; 20,3 werden aus der Mitte seines Volkes.
5Darum sollen die Kinder Israels von nun an ihre Schlachtopfer, die sie [jetzt noch] auf freiem Feld#1Mo 31,54; 2Kö 14,4; 16,3-4; Hes 20,27-28 opfern, vor den Herrn bringen, an den Eingang der Stiftshütte zu dem Priester, um sie dort dem Herrn als Friedensopfer#3Mo 3,1-2 darzubringen. 6Und der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn sprengen#3Mo 3,2.8.13 vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch#3Mo 4,31; 2Mo 29,13.18; 4Mo 18,17 aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den Herrn. 7Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen#vgl. 5Mo 32,17; 2Chr 11,15; 1Kor 10,20 opfern, denen sie nachhuren#3Mo 20,5; 2Mo 34,15-16; Hes 23,3-4. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren [künftigen] Geschlechtern.
8Und du sollst zu ihnen sagen: Jeder Mensch aus dem Haus Israel oder jeder Fremdling, der unter ihnen wohnt, der ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer opfern#3Mo 17,4; 1,2-3; Ri 6,26; 1Sam 7,9; 2Sam 24,25; Mal 1,11 will, 9aber es nicht vor den Eingang der Stiftshütte#3Mo 17,4; 1,3 bringt, damit er es dem Herrn opfere, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
Verbot des Genusses von Blut
10Und wenn ein Mensch aus dem Haus Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgendwelches Blut#s. 3Mo 3,17; 1Mo 9,4; 5Mo 12,16.23; 15,23; Apg 15,20.29 isst — gegen#3Mo 20,3-5; Jer 44,11; Hes 14,8; Am 9,4 die Seele, die Blut isst, will ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. 11#3Mo 4,25-26; 5Mo 12,23; vgl. Mt 26,28; Röm 3,25; 5,9; Kol 1,14.20; Hebr 9,22; 13,12.20; 1Joh 1,7; Offb 1,6; 5,9; 7,14Denn das Leben des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühnung erwirkt für die Seele. 12Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch#2Mo 12,49 der Fremdling, der unter euch wohnt, soll kein Blut essen.
13 # Hes 24,7 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israels oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Wild oder einen Vogel erjagt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde bedecken; 14#3Mo 17,11-12; 1Mo 9,4; 5Mo 12,23-25denn [es ist] das Leben alles Fleisches; sein Blut gilt für sein Leben. Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Ihr sollt nicht das Blut irgendeines Fleisches essen; denn das Leben alles Fleisches ist sein Blut. Wer es aber isst, der soll ausgerottet werden.
15Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isst#3Mo 22,8; 2Mo 22,30; 5Mo 14,21; Hes 4,14, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein#3Mo 11,25 sein bis zum Abend, dann wird er rein. 16#3Mo 22,9; 4Mo 19,20Wenn er aber [seine Kleider] nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so muss er seine Schuld tragen.

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3. Mose 17: SCH2000

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