Hesekiel 45
45
Kapitel 45
Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den Herrn
1Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt#Hes 47,21-22; vgl. Jos 14,1-5, so sollt ihr dem Herrn eine Weihegabe#Hes 48,8 als heilige Abgabe des Landes erheben: 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2Davon soll ein Quadrat von 500 [Ruten]#Hes 42,15-20 für das Heiligtum verwendet werden, und dazu 50 Ellen freien Raum#vgl. Hes 43,21 ringsum.
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Hes 48,9-12
Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4Dieser heilige Bezirk#Hes 45,1; 48,12 des Landes soll den Priestern gehören, den Dienern des Heiligtums, die herzunahen#Hes 44,13-14; vgl. 4Mo 16,5, um dem Herrn zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.
5Und den Leviten#Hes 48,13, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. 6Ihr sollt auch der Stadt#Hes 48,15-19 einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören.
7Dem Fürsten#Hes 45,8-9; 34,24; 37,24; 48,21; Jes 9,5-6 aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. 8Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken#Hes 46,18; Jer 23,4. Und das [übrige] Land#Jos 11,23 soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen.
Anordnungen für den Opferdienst
9 #
Ps 82,2-4; Jes 1,17; Jer 22,3; vgl.
Mi 2,1-2; 3,1-4 So spricht Gott, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben!, spricht Gott, der Herr. 10Ihr sollt richtige#3Mo 19,35-37; Spr 16,11; 20,10; 21,3; Am 8,4-6; Mi 6,10-11 Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen! 11Das Epha#Hes 45,13; 2Mo 16,36; Rt 2,17; Jes 5,10 und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten. 12Ein Schekel#2Mo 30,13; 3Mo 27; 25; 4Mo 3,47 soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten. 13Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer#Hes 45,11; 3Mo 27,16; Jes 5,10 Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben. 14Und die Gebühr vom Öl, vom Bat#Hes 45,10-11; 1Kö 7,26; Esr 7,22 Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor, von 10 Bat, von einem Homer; denn 10 Bat machen ein Homer. 15Dazu je ein Lamm#2Mo 12,1-6; Jes 53,7; vgl. Joh 1,29; 1Pt 1,19; Offb 5,6-13; 19,9 von 200 Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um damit Sühnung#3Mo 16,30-33; 23,27-28; vgl. 2Kor 5,19-21; Eph 2,16; Hebr 2,17; 9,22-23; 1Joh 2,2 für sie zu erwirken, spricht Gott, der Herr. 16Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe#2Mo 30,14-15 an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17Dem Fürsten dagegen obliegen#vgl. 4Mo 7; 2Chr 8,12-13 die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer für die Feste und die Neumonde und die Sabbate, an allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und die Friedensopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühnung zu erwirken.
Opferordnungen für die Feste
18So spricht Gott, der Herr: Am ersten#2Mo 12,1-12; 40,17; 4Mo 28,11 Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19Und der Priester soll von dem Blut#Hes 43,20; 3Mo 16,18-20 des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs. 20So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen#3Mo 4,27-31; Hebr 5,2 oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken.
21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah#2Mo 12,2-20; 3Mo 23,5-8; vgl. 1Kor 5,7-8 halten, ein Fest von sieben Tagen; da soll man ungesäuertes Brot essen. 22An jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer#3Mo 4,13-14; vgl. 4Mo 28,19 darbringen. 23#3Mo 23,8; 4Mo 28,16-24Und während der sieben Festtage soll er dem Herrn täglich sieben makellose Stiere und Widder als Brandopfer darbringen, sieben Tage lang; und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. 24Er soll auch ein Speisopfer#Hes 46,5-7; 3Mo 2,1-13; 4Mo 28,12-15 opfern: je ein Epha [Feinmehl] zu einem Stier und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. 25#3Mo 23,34; 4Mo 29,12-38; 5Mo 16,13-15; Neh 8,14-17; Joh 7,2.37-39Am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll er an dem Fest#45,25 d.h. am Laubhüttenfest. sieben Tage lang dasselbe darbringen, sowohl Sündopfer als auch Brandopfer, sowohl Speisopfer als auch Öl.
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Kapitel 45
Die Aufteilung des Landes und der heilige Bezirk für den Herrn
1Wenn ihr das Land durch das Los zum Erbe austeilt#Hes 47,21-22; vgl. Jos 14,1-5, so sollt ihr dem Herrn eine Weihegabe#Hes 48,8 als heilige Abgabe des Landes erheben: 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; das soll in seinem ganzen Umfang heilig sein. 2Davon soll ein Quadrat von 500 [Ruten]#Hes 42,15-20 für das Heiligtum verwendet werden, und dazu 50 Ellen freien Raum#vgl. Hes 43,21 ringsum.
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Hes 48,9-12
Und nach diesem Maß sollst du einen Landstrich abmessen, 25 000 [Ruten] lang und 10 000 [Ruten] breit; und darauf soll das Heiligtum und das Allerheiligste kommen. 4Dieser heilige Bezirk#Hes 45,1; 48,12 des Landes soll den Priestern gehören, den Dienern des Heiligtums, die herzunahen#Hes 44,13-14; vgl. 4Mo 16,5, um dem Herrn zu dienen; er soll ihnen als Platz für ihre Häuser dienen und ein dem Heiligtum geheiligter Raum sein.
5Und den Leviten#Hes 48,13, die im Haus dienen, soll ein Gebiet von 25 000 [Ruten] Länge und 10 000 [Ruten] Breite überlassen werden, 20 Parzellen zum Eigentum. 6Ihr sollt auch der Stadt#Hes 48,15-19 einen Grundbesitz geben, 5 000 [Ruten] breit und 25 000 [Ruten] lang, entsprechend der heiligen Weihegabe. Das soll dem ganzen Haus Israel gehören.
7Dem Fürsten#Hes 45,8-9; 34,24; 37,24; 48,21; Jes 9,5-6 aber soll das Land zu beiden Seiten der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt gehören, zur Seite der heiligen Weihegabe und zur Seite des Grundbesitzes der Stadt, westlich von der Westseite und östlich von der Ostseite, und die Länge soll einem der [Stammes]anteile entsprechen, von der westlichen bis zur östlichen Grenze. 8Das soll sein eigener Grundbesitz in Israel sein, damit meine Fürsten künftig mein Volk nicht mehr bedrücken#Hes 46,18; Jer 23,4. Und das [übrige] Land#Jos 11,23 soll man dem Haus Israel nach seinen Stämmen überlassen.
Anordnungen für den Opferdienst
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Ps 82,2-4; Jes 1,17; Jer 22,3; vgl.
Mi 2,1-2; 3,1-4 So spricht Gott, der Herr: Lasst es genug sein, ihr Fürsten Israels! Tut gewalttätigen Frevel und Unterdrückung hinweg, übt Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk aus seinem Besitz zu vertreiben!, spricht Gott, der Herr. 10Ihr sollt richtige#3Mo 19,35-37; Spr 16,11; 20,10; 21,3; Am 8,4-6; Mi 6,10-11 Waage, richtiges Epha und richtiges Bat gebrauchen! 11Das Epha#Hes 45,13; 2Mo 16,36; Rt 2,17; Jes 5,10 und das Bat sollen ein und dasselbe Maß haben. Ein Bat soll den zehnten Teil eines Homers fassen, und ein Epha soll der zehnte Teil eines Homers sein; ihr Maß soll sich nach dem Homer richten. 12Ein Schekel#2Mo 30,13; 3Mo 27; 25; 4Mo 3,47 soll 20 Gera betragen; 20 Schekel, 25 Schekel und 15 Schekel soll euch die Mine gelten. 13Dies ist die Abgabe, die ihr erheben sollt: Ein Sechstel Epha von einem Homer#Hes 45,11; 3Mo 27,16; Jes 5,10 Weizen und ein Sechstel Epha von einem Homer Gerste sollt ihr geben. 14Und die Gebühr vom Öl, vom Bat#Hes 45,10-11; 1Kö 7,26; Esr 7,22 Öl: ein Zehntel Bat von jedem Kor, von 10 Bat, von einem Homer; denn 10 Bat machen ein Homer. 15Dazu je ein Lamm#2Mo 12,1-6; Jes 53,7; vgl. Joh 1,29; 1Pt 1,19; Offb 5,6-13; 19,9 von 200 Schafen von der wasserreichen Weide Israels zum Speisopfer, zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um damit Sühnung#3Mo 16,30-33; 23,27-28; vgl. 2Kor 5,19-21; Eph 2,16; Hebr 2,17; 9,22-23; 1Joh 2,2 für sie zu erwirken, spricht Gott, der Herr. 16Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe#2Mo 30,14-15 an den Fürsten Israels verpflichtet sein. 17Dem Fürsten dagegen obliegen#vgl. 4Mo 7; 2Chr 8,12-13 die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer für die Feste und die Neumonde und die Sabbate, an allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer, das Speisopfer, das Brandopfer und die Friedensopfer darbringen, um für das Haus Israel Sühnung zu erwirken.
Opferordnungen für die Feste
18So spricht Gott, der Herr: Am ersten#2Mo 12,1-12; 40,17; 4Mo 28,11 Tag des ersten Monats sollst du einen makellosen jungen Stier nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19Und der Priester soll von dem Blut#Hes 43,20; 3Mo 16,18-20 des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses tun und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des inneren Vorhofs. 20So sollst du es auch am Siebten des Monats machen, für den, der aus Versehen#3Mo 4,27-31; Hebr 5,2 oder aus Unwissenheit gesündigt hat; und so sollt ihr für das Haus Sühnung erwirken.
21Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passah#2Mo 12,2-20; 3Mo 23,5-8; vgl. 1Kor 5,7-8 halten, ein Fest von sieben Tagen; da soll man ungesäuertes Brot essen. 22An jenem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer#3Mo 4,13-14; vgl. 4Mo 28,19 darbringen. 23#3Mo 23,8; 4Mo 28,16-24Und während der sieben Festtage soll er dem Herrn täglich sieben makellose Stiere und Widder als Brandopfer darbringen, sieben Tage lang; und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. 24Er soll auch ein Speisopfer#Hes 46,5-7; 3Mo 2,1-13; 4Mo 28,12-15 opfern: je ein Epha [Feinmehl] zu einem Stier und ein Epha zu einem Widder und je ein Hin Öl zu einem Epha. 25#3Mo 23,34; 4Mo 29,12-38; 5Mo 16,13-15; Neh 8,14-17; Joh 7,2.37-39Am fünfzehnten Tag des siebten Monats soll er an dem Fest#45,25 d.h. am Laubhüttenfest. sieben Tage lang dasselbe darbringen, sowohl Sündopfer als auch Brandopfer, sowohl Speisopfer als auch Öl.
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