4. Mose 35
35
Kapitel 35
Die 48 Levitenstädte
1 #
4Mo 26,3; 33,48-49; 36,13 Und der Herr redete zu Mose in der Ebene Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2#Jos 14,4; 21,2; 2Chr 11,14; Hes 45,3-5; 48,8-14Gebiete den Kindern Israels, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können; dazu sollt ihr den Leviten auch einen Weideplatz rings um die Städte geben, 3#vgl. 5Mo 12,19damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere haben können!
4Die Weideplätze der Städte aber, die ihr den Leviten geben sollt, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin 1 000 Ellen weit ringsum erstrecken. 5So sollt ihr nun außen vor der Stadt an der Seite gegen Osten 2 000 Ellen messen und an der Seite gegen Süden 2 000 Ellen und an der Seite gegen Westen 2 000 Ellen und an der Seite gegen Norden 2 000 Ellen, sodass die Stadt in der Mitte liegt. Das sollen ihre Weideplätze#3Mo 25,33-34; 2Chr 11,14; 13,9; 23,2; 31,19 sein.
6 #
4Mo 35,13-15; 5Mo 4,41-43; Jos 20,1-9 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; und außerdem sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben; 7#Jos 21,41alle Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen 48 Städte sein, samt ihren Weideplätzen. 8#4Mo 26,54; Jos 21,3; 2Kor 8,13-15Und was die Städte betrifft, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israels geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen und von einem kleineren wenige; jeder [Stamm] soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.
Die sechs Zufluchtsstädte
9Und der Herr redete zu Mose und sprach: 10#4Mo 34,2; 3Mo 14,34; 25,2; 5Mo 12,9-10Rede zu den Kindern Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, 11#2Mo 21,13; 5Mo 4,41-43; 19,1-2; Jos 20,1-9sollt ihr euch Städte wählen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann. 12Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher#4Mo 35,19.25-27; 5Mo 19,5-6; Jos 20,3-6; 2Sam 14,7#35,12 od. Löser (hebr. goel); d.h. der nächste männliche Verwandte., damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er#4Mo 35,24; 5Mo 19,11-13 vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13#4Mo 35,6Und unter den Städten, die ihr abgeben werdet, sollen euch sechs als Zufluchtsstädte dienen. 14#5Mo 4,41-43; Jos 20,7-8Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans abgeben und drei sollt ihr im Land Kanaan abgeben; das sollen Zufluchtsstädte sein. 15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch den Fremdlingen#4Mo 15,15-16; 3Mo 24,22 und Bewohnern ohne Bürgerrecht#35,15 d.h. Fremden, die vorübergehend oder längere Zeit bei dem Volk wohnten (»Beisassen«). unter euch als Zuflucht dienen, damit dahin fliehen kann, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
16 #
4Mo 35,17-21; 2Mo 21,12.14; 3Mo 24,17; 5Mo 19,11-12 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. 17#2Mo 21,12-14Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. 18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.
Die Blutrache
19 #
4Mo 35,21.24.27; 5Mo 19,6.12 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20#vgl. Gal 5,19-21Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt, 21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger#1Mo 4,8; 2Sam 3,27; 20,10; vgl. Mt 5,21-22. Der Bluträcher#1Kö 2,31-37 soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft.
22 #
2Mo 21,13; 5Mo 19,5; Jes 20,3-5 Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, 23oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen, 24#4Mo 35,12; Jos 20,6dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt#vgl. Jos 20,6 führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt#2Mo 29,7; Dan 9,26 hat.
26 # s.
4Mo 35,27
Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, 27#2Mo 22,2; 5Mo 19,6.10und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld; 28denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.
29 # vgl.
4Mo 27,11
Und dies soll euch als Rechtssatzung gelten für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnorten.
30 #
1Mo 9,5-6; 2Mo 21,12-14; 5Mo 17,6; 19,15; Mt 18,16; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28; Offb 11,3 Jeden, der einen Menschen erschlägt — auf die Aussage der Zeugen hin soll man den Totschläger totschlagen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht, um gegen einen Menschen zur Hinrichtung auszusagen.
31 #
5Mo 19,11-13
Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden. 32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Zufluchtsstadt geflohen ist, damit er vor dem Tod des Priesters zurückkehren und in dem Land wohnen kann. 33Und ihr sollt das Land nicht entweihen#5Mo 21,1-8; 2Kö 24,4; Ps 106,38, in dem ihr euch befindet! Denn das Blut entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung erwirkt werden wegen des Blutes, das darin vergossen#1Mo 9,5-6; 2Sam 21,1-9 worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 34So verunreinigt#3Mo 18,25; 5Mo 21,23 nun das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte ich wohne#2Mo 25,8; 29,45-46; Hes 48,35! Denn ich, der Herr, wohne in der Mitte der Kinder Israels.
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Kapitel 35
Die 48 Levitenstädte
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4Mo 26,3; 33,48-49; 36,13 Und der Herr redete zu Mose in der Ebene Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2#Jos 14,4; 21,2; 2Chr 11,14; Hes 45,3-5; 48,8-14Gebiete den Kindern Israels, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können; dazu sollt ihr den Leviten auch einen Weideplatz rings um die Städte geben, 3#vgl. 5Mo 12,19damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere haben können!
4Die Weideplätze der Städte aber, die ihr den Leviten geben sollt, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin 1 000 Ellen weit ringsum erstrecken. 5So sollt ihr nun außen vor der Stadt an der Seite gegen Osten 2 000 Ellen messen und an der Seite gegen Süden 2 000 Ellen und an der Seite gegen Westen 2 000 Ellen und an der Seite gegen Norden 2 000 Ellen, sodass die Stadt in der Mitte liegt. Das sollen ihre Weideplätze#3Mo 25,33-34; 2Chr 11,14; 13,9; 23,2; 31,19 sein.
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4Mo 35,13-15; 5Mo 4,41-43; Jos 20,1-9 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; und außerdem sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben; 7#Jos 21,41alle Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen 48 Städte sein, samt ihren Weideplätzen. 8#4Mo 26,54; Jos 21,3; 2Kor 8,13-15Und was die Städte betrifft, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israels geben werdet, sollt ihr von einem großen [Stamm] viele nehmen und von einem kleineren wenige; jeder [Stamm] soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.
Die sechs Zufluchtsstädte
9Und der Herr redete zu Mose und sprach: 10#4Mo 34,2; 3Mo 14,34; 25,2; 5Mo 12,9-10Rede zu den Kindern Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, 11#2Mo 21,13; 5Mo 4,41-43; 19,1-2; Jos 20,1-9sollt ihr euch Städte wählen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann. 12Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher#4Mo 35,19.25-27; 5Mo 19,5-6; Jos 20,3-6; 2Sam 14,7#35,12 od. Löser (hebr. goel); d.h. der nächste männliche Verwandte., damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er#4Mo 35,24; 5Mo 19,11-13 vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13#4Mo 35,6Und unter den Städten, die ihr abgeben werdet, sollen euch sechs als Zufluchtsstädte dienen. 14#5Mo 4,41-43; Jos 20,7-8Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans abgeben und drei sollt ihr im Land Kanaan abgeben; das sollen Zufluchtsstädte sein. 15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch den Fremdlingen#4Mo 15,15-16; 3Mo 24,22 und Bewohnern ohne Bürgerrecht#35,15 d.h. Fremden, die vorübergehend oder längere Zeit bei dem Volk wohnten (»Beisassen«). unter euch als Zuflucht dienen, damit dahin fliehen kann, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat.
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4Mo 35,17-21; 2Mo 21,12.14; 3Mo 24,17; 5Mo 19,11-12 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. 17#2Mo 21,12-14Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. 18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.
Die Blutrache
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4Mo 35,21.24.27; 5Mo 19,6.12 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20#vgl. Gal 5,19-21Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt, 21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger#1Mo 4,8; 2Sam 3,27; 20,10; vgl. Mt 5,21-22. Der Bluträcher#1Kö 2,31-37 soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft.
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2Mo 21,13; 5Mo 19,5; Jes 20,3-5 Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, 23oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen, 24#4Mo 35,12; Jos 20,6dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden. 25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt#vgl. Jos 20,6 führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt#2Mo 29,7; Dan 9,26 hat.
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4Mo 35,27
Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, 27#2Mo 22,2; 5Mo 19,6.10und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld; 28denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.
29 # vgl.
4Mo 27,11
Und dies soll euch als Rechtssatzung gelten für alle eure Geschlechter in allen euren Wohnorten.
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1Mo 9,5-6; 2Mo 21,12-14; 5Mo 17,6; 19,15; Mt 18,16; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28; Offb 11,3 Jeden, der einen Menschen erschlägt — auf die Aussage der Zeugen hin soll man den Totschläger totschlagen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht, um gegen einen Menschen zur Hinrichtung auszusagen.
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5Mo 19,11-13
Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden. 32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Zufluchtsstadt geflohen ist, damit er vor dem Tod des Priesters zurückkehren und in dem Land wohnen kann. 33Und ihr sollt das Land nicht entweihen#5Mo 21,1-8; 2Kö 24,4; Ps 106,38, in dem ihr euch befindet! Denn das Blut entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung erwirkt werden wegen des Blutes, das darin vergossen#1Mo 9,5-6; 2Sam 21,1-9 worden ist, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. 34So verunreinigt#3Mo 18,25; 5Mo 21,23 nun das Land nicht, in dem ihr wohnt und in dessen Mitte ich wohne#2Mo 25,8; 29,45-46; Hes 48,35! Denn ich, der Herr, wohne in der Mitte der Kinder Israels.
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