2. Mose 12:7-10

2. Mose 12:7-10 SCH2000

Und sie sollen von dem Blut nehmen und damit beide Türpfosten und die Oberschwellen der Häuser bestreichen, in denen sie essen. Und sie sollen das Fleisch in derselben Nacht essen: am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gekocht, sondern am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den inneren Teilen; und ihr sollt nichts davon übrig lassen bis zum anderen Morgen. Wenn aber etwas davon übrig bleibt bis zum Morgen, so sollt ihr es mit Feuer verbrennen.