2. Mose 12:7-10
2. Mose 12:7-10 Hoffnung für alle (HFA)
Sie sollen etwas vom Blut der Tiere in einer Schale auffangen und es an die Pfosten und den oberen Türbalken der Häuser streichen, in denen sie das Lamm essen. Noch in derselben Nacht müssen sie das Fleisch über dem Feuer braten. Dazu sollen sie bittere Kräuter essen und Brot, das ohne Sauerteig gebacken ist. Ihr dürft das Fleisch nicht roh oder gekocht verzehren; es muss über dem Feuer gebraten sein, und zwar das ganze Tier mit Kopf, Unterschenkeln und Innereien. Lasst nichts bis zum nächsten Morgen übrig, sondern verbrennt das restliche Fleisch!
2. Mose 12:7-10 Lutherbibel 1912 (DELUT)
Und sollt von seinem Blut nehmen und beide Pfosten der Tür und die obere Schwelle damit bestreichen an den Häusern, darin sie es essen. Und sollt also das Fleisch essen in derselben Nacht, am Feuer gebraten, und ungesäuertes Brot, und sollt es mit bitteren Kräutern essen. Ihr sollt's nicht roh essen noch mit Wasser gesotten, sondern am Feuer gebraten, sein Haupt mit seinen Schenkeln und Eingeweiden. Und sollt nichts davon übriglassen bis morgen; wo aber etwas übrigbleibt bis morgen, sollt ihr's mit Feuer verbrennen.
2. Mose 12:7-10 Darby Unrevidierte Elberfelder (ELB)
Und sie sollen von dem Blute nehmen und es an die beiden Pfosten und an die Oberschwelle tun, an den Häusern, in welchen sie es essen. Und sie sollen in selbiger Nacht das Fleisch essen, gebraten am Feuer, und ungesäuertes Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. Ihr sollt nichts roh davon essen und keineswegs im Wasser gesotten, sondern am Feuer gebraten: seinen Kopf samt seinen Schenkeln und samt seinem Eingeweide. Und ihr sollt nichts davon übriglassen bis an den Morgen; und was davon bis an den Morgen übrigbleibt, sollt ihr mit Feuer verbrennen.
2. Mose 12:7-10 Die Bibel (Schlachter 2000) (SCH2000)
Und sie sollen von dem Blut nehmen und damit beide Türpfosten und die Oberschwellen der Häuser bestreichen, in denen sie essen. Und sie sollen das Fleisch in derselben Nacht essen: am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen. Ihr sollt nichts davon roh essen, auch nicht im Wasser gekocht, sondern am Feuer gebraten, sein Haupt samt seinen Schenkeln und den inneren Teilen; und ihr sollt nichts davon übrig lassen bis zum anderen Morgen. Wenn aber etwas davon übrig bleibt bis zum Morgen, so sollt ihr es mit Feuer verbrennen.